Home » FOREF » Menschenrechte
translate this page to english
#
IHR FORUM FÜR TOLERANZ UND MENSCHENRECHTE - Your forum for  tolerance and human rights
sitemap

Seite Durchsuchen:

Einloggen/Log-In:




Passwort vergessen? ¤ Mitglied?

Das Neueste:

FOREF Kommentar:

Der Splitter im Auge des anderen
Vor dem 7. Mai 2009 galten die Zeugen Jehovas in Österreich als Sekte. Als solche wurden sie Jahrzehnte lang diffamiert und in zahlreichen Publikationen missinterpretiert und sogar als gefährlich eingestuft. Hat sich mit der Anerkennung etwas geändert?

09-Jul-09 17:19 Read more...

No fun for small churches in Putin’s Russia
One of the most controversial figures – well known to the hundreds of religious minority groups in Eastern Europe – Alexander Dvorkin has been appointed Chairman of the Justice Department’s “Commission for the Implementation of State Expertise on Religious Science”.

15-Jun-09 22:28 Read more...


separate
print social bookmark

Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Was wir fordern?

FOREF - 10 Punkte Appell zur Verwirklichung fundamentaler Menschenrechte in Österreich/Europa

In Gesprächen mit Mitgliedern verschiedener Minderheitenreligionen in Österreich hat FOREF folgenden 10 Punkte Appell verfasst:
  • Regierungssanktionen oder -Aktionen dürfen zu keinen Hierarchiebildungen von Religionen führen. Jeder religiöse Glaube hat Anspruch auf den in den Grundrechten verankerten Schutz.
  • Die Verwendung des diffamierenden Begriffs "Kult" oder "Sekte" durch staatliche Organe ist zu unterlassen und die Begriffe "Religion", "Kleine Religion", "Minderheitenreligion" oder "Neue Religion" zu ersetzen.
  • Verfassungswidrig und gegen die Menschenrechte ist die Einrichtung einer staatlichen Weltanschauung- und Gesinnungskontrolle ("Glaubenspickerl") auf dem Gebiet der geistigen Entfaltung und der Sinnsuche, nämlich die Einrichtung einer Stiftung unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes (wie sie z.B. in einer Forderung im Volksbegehren des Österreichischen Familienbunds enthalten ist). Solche Vorschläge sind entschieden abzulehnen.
  • Der Staat ist in Glaubensfragen zur absoluten Neutralität verpflichtet. Vor dem Hintergrund des Grundrechtes auf ungestörte Religionsausübung ist
    1. jegliche staatliche Förderung von privaten oder kirchlichen Informationsstellen, sprich sogenannten "Anti-Sekten-Vereinen", verfassungswidrig (Beispiele: Wiener "Gesellschaft gegen Sekten- und Kultgefahren"-GSK von F.W. Griess -Jahresetat v. Bundesminister Haupt € 22 000,- & "ESO-Informationsdienst Stmk -€ 35 000."vom Land Stmk.).
    2. Daher müssen Angestellte der staatlichen "Sektenstellen" (Bundesstelle & Landesstellen) unparteiisch und konfessionell nicht befangen sein. Leider sind in Österreich weder die "Bundesstelle" (katholische Religionspedagogin & evangelische Fachtheologin), noch die "Landesstellen" von und OÖ (kath. Theologe) politisch oder konfessionell unbefangen.
  • Restriktionen von religiöser Freiheit aufgrund des Argumentes, diese Religion sei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, darf nur bei klaren beweisbaren Fakten angewendet werden, d. h. nur dann, wenn der Staat wirklich einer Gefahr ausgesetzt ist. In diesem Zusammenhang wird des weiteren eine gleiche Behandlung aller Religionen gefordert (Gleichheitsgrundsatz).
  • Sofortige Einstellung und Rücknahme der staatlichen "Anti-Sekten-Propaganda" (Broschüre "Wissen schützt", etc.).
  • Schaffung einer Kultur der Toleranz und der Menschenrechte besonders in den Schulen. Einstellung der "Sekten"-Filme und des "Sekten"-Unterrichts in den Schulen und Schulbüchern. Rücknahme der bisher erstellten staatlichen und amtskirchlichen "Informationsschriften" über Minderheitsreligionen.
  • Jegliche Veröffentlichung über religiöse Minderheiten seitens staatlicher Stellen darf keine diskriminierenden und diffamierenden Inhalte haben, muss den Tatsachen entsprechen und das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften berücksichtigen.
  • MEDIEN: Sollten sich in der Berichterstattung bezüglich religiöser Minderheiten strikt an Punkt 4 des Ehrenkodex der österreichischen Presse orientieren:

    Die Freiheit in der Berichterstattung und Kommentar ist integrierender Bestandteil der Pressefreiheit. Persönliche Diffamierungen, Verunglimpfungen und Verspottungen aber sind ein Missbrauch dieser Freiheit, sie verstoßen gegen das journalistische Ethos. Dies gilt auch für Pauschalverdächtigungen und Pauschalverunglimpfungen von Personen oder Personengruppen. Jede Diskriminierung aus rassischen, religiösen, nationalen oder sonstigen Beweggründen ist unzulässig. Die Veröffentlichung bewußt entstellender und/oder diffamierender bildlicher Darstellungen ist unzulässig.
  • Beendigung der Diskriminierung auf kommunaler Ebene durch Aussperrung aus öffentlichen Veranstaltungsräumen oder Dialogverweigerung seitens der Behörde.

'99' OSZE Schlußdokument

US-Congress Resolution 544

Religiöse Minderheiten zwischen Großkirchen und Rechtsstaat - Dossier

Theorie & Praxis staatlicher "Sektenaufklärung" (zur Situation in Österreich)

Anmerkungen zur derzeitigen Sektendiskussion in Österreich

Bundesstelle für Sektenfragen (kritische Anmerkungen)


Go to topGo to bottom