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10.07.2009, 01:19 Read more...

Das
Wall Street Journal veröffentlichte
einen kritischen Bericht über die Verwässerung des Begriffes
"Menschenrechte". Anlass war eine Tagung des Europarates in Brighton
(18.- 20. April 2012), wo Reformen des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte zur Diskussion standen.
Jacob Mchangama & Aaron Rhodes
Die Minister der Mitgliedsstaaten des
Europarates trafen sich in Brighton, um die britischen Vorschläge zur Reform
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zu begutachten. Das Treffen
schloss mit einer Übereinkunft zu einer zaghaften Korrektur des Gerichtshofes; die
ernsthaften Probleme aber, mit denen dieser konfrontiert ist, wurden nicht
berührt. Das ist keine Überraschung aufgrund des Umstandes, dass alle - die
Richter des Gerichtshofes und führende Menschenrechtsorganisationen - Widerstand
gegen grundlegende Veränderungen leisten. Nichtsdestotrotz ist das Ergebnis
enttäuschend, weil dieselben Probleme, die den Europäischen Gerichtshof in Straßburg
behindern, auch die übrige internationale Menschenrechtsmaschinerie beherrschen.
Dass es Großbritannien nicht gelang, fundamentale Reformen zu erzielen, liegt zum Teil auch daran, dass man versagte, die Dringlichkeit der Aufgabe darzustellen. Führer der Konservativen Partei und Fachleute laufen heiß eher bei Entscheidungen des Gerichtshofs, die sie als Zumutung betrachten, z.B. wie Britannien mit Terroristen umgehen soll. Die britischen Vorschläge konzentrierten sich diesmal auch darauf, den Gerichtshof zu vermehrter Rücksichtnahme gegenüber den Urteilen von nationalen Gerichten anzuhalten. Man erweckte den - wenn auch nicht ganz richtigen - Eindruck, dass man sich vor allem Sorgen um die Bewahrung der Eigenständigkeit als um das Prinzip an sich macht. Die Befürworter des Gerichtshofes hielten dem britischen Ansinnen entgegen, dass die Beschneidung der Reichweite oder Schwächung der Unabhängigkeit des Gerichtshofs dessen Fähigkeit, bei schwerwiegenden Menschenrechtsvergehen in Russland und anderen Nichtmitgliedern bzw. freien Mitgliedern des Europarates einzugreifen, Schaden zufügen werde.
Der Präsident des Gerichtshofes, der britische
Richter Sir Nicholas Bratza, bezeichnete eine Reform als unnötig und
kritisierte den gemäßigten britischen Vorschlag als einen Versuch, dem
Gerichtshof die Rechtssprechung "zu diktieren". Als Beweis, dass
Reformen offensichtlich notwendig
sind, wertet die Regierung in Westminster den Rückstand von über 150. 000 Verfahren. Laut Bratza liegt aber die Problemlösung
eher bei der Finanzierung als in einer Änderung des Verfahrensweges. Bedeutende
NGOs für Menschenrechte laufen gegen die Reformvorschläge Sturm mit dem
Argument, dass die Überlastung mit Beschwerden lediglich die Notwendigkeit der
Tätigkeit des Gerichtshofes bestätige.
Was man bei der Debatte vermisst, ist jegliche Diskussion über das schwerwiegendste Problem des Gerichtshofes, nämlich dass die Richter bei der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention in die Rolle von Aktivisten schlüpfen. Die Konvention wurde 1950 von 10 Gründungsmitgliedern des Europarates verabschiedet. Ihr ursprünglicher Zweck war jene Freiheiten festzuschreiben, die von den freien Europäischen Demokratien sicherzustellen waren - als Bollwerk gegen das erneute Aufkommen des Totalitarismus. In den 1970er Jahren begann jedoch der Gerichtshof die Menschenrechtskonvention als "lebendiges Instrumentarium" zu betrachten - eine Entwicklung, die seither immer stärker geworden ist. Die Richter haben die Konvention zunehmend breiter ausgelegt, als der Wortlaut und der ursprüngliche Zweck dies vorsah. Sie haben neue Rechte und Verpflichtungen formuliert, welche gewählte Amtsträger eines Staates niemals akzeptiert hätten und die auch wenig damit zu tun haben, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen.

AP - Viel zu lange schon spielten die Richter des EGMR die Rolle von Aktivisten
Diese Entwicklung brachte mehrere unselige Konsequenzen: durch die Dehnung des Begriffs und die juristische Definition der "Menschenrechte" hat der Gerichtshof die Aufmerksamkeit gegenüber ernsthaften Missständen in Sachen Menschenrechte vernebelt, während gleichzeitig banale Beschwerden (z.B. über Lärmverschmutzung) aufgenommen wurden, die nicht in die Matrix der Menschenrechte hineinpassen.
Andere Entscheidungen kaschieren sozialpolitische Anliegen als Menschenrechte. So hat beispielsweise der Gerichtshof entschieden, dass das von der Menschenrechtskonvention garantierte "Besitzrecht" auch ein Anrecht auf Sozialhilfe mit einschließe. Die Sozialhilfe als Besitzrecht schützen zu wollen, ist jedoch eine Verfälschung des Wortsinns wie des Prinzips. Der belgische Verfassungsrichter Marc Bossuyt machte 2010 gegenüber der Zeitung "Gazet van Antwerpen" folgende Bemerkung: "Wenn die Sozialhilfe zum Besitzrecht mutiert ist, dann waren die Richter in Straßburg darin erfolgreich, jemanden zum Eigentümer zu machen, der gar nichts besitzt. Das hat nicht einmal Marx zuwege gebracht." Das Engagement des Gerichtshofes bei der Verteilung der Güter hat diesen faktisch zum politisch Handelnden gemacht, obwohl ihm dazu die demokratische Legitimation fehlt. Wenn obendrein die Anwendung der Folter mit dem Ausschütten von sozialen Beihilfen gleichgestellt wird - warum sollten repressive Regime dann noch das Stigma eines negativen Richterurteils fürchten?
Auch weit weg von Strassburg erliegen internationale Menschenrechtsorganisationen zunehmend der ideologischen Beeinflussung, insbesondere seit den 1990er Jahren. Man braucht nicht weit herumsuchen: Die jüngsten Stellungnahmen von Amnesty International, sind nicht unterscheidbar von denen von "Occupy Wall Street". Im Jänner vergeudeten bedeutende Menschenrechtsorganisationen Zeit und Mittel für eine Kampagne vor dem Treffen des Weltwirtschaftsforums in Davos, um zu warnen vor der "gewissenlosen Unternehmenspraxis, welche durch die Politik der Regierungen bezüglich der Aufhebung einschränkender Bestimmungen und Aufsichtsbegrenzungen ihre Blüten treibt. Für ihr Profitstreben haben die Finanzinstitute eine Freikarte erhalten, um ein System zu schaffen, das die verletzlichsten Bevölkerungsgruppen der Ausbeutung ausliefert".
So kann jede Beschwerde in ein Menschenrechtsvergehen verwandelt werden. Die UN -Menschenrechtsorganisationen und Aktivisten erfassen alles - von der sauberen Umwelt bis zum Weltfrieden. Aber sie bestehen darauf, dass alle Menschenrechte gleich und unteilbar sind. Das stellt beispielsweise die Rechte des Einzelnen auf "Chancengleichheit... beim Aufstieg am Arbeitsplatz auf eine angemessene höhere Ebene" mit dem "Recht auf Leben" auf dieselbe Ebene.
Im Großen und Ganzen haben sich alle führende
Menschenrechtsexperten diesem Trend angeschlossen, was die "Menschenrechte"
zu einem Wachstumssektor für politische Aktivisten und die internationale
Beamtenschaft macht. Aber die Opfer von echten Menschenrechtsvergehen rund um
den Globus - jene die nicht sprechen, beten oder ihren Lebensunterhalt
verdienen können ohne um ihre Freiheit oder ihr Leben fürchten zu müssen -
werden durch diesen Affenzirkus
schlecht bedient.
Internationale Institutionen und Bürgerrechtsbewegungen
müssen erneut zu verantwortlichen Wächtern des kostbaren Begriffs
"Menschenrechte" werden. Es bleibt zu hoffen, dass das verbockte
Treffen in Brighton die Reformversuche nicht beendet hat.
Quelle: Wall Street Journal
Jacob Mchangama ist Vorsitzender des
Rechtsausschusses der Ideenschmiede CEPOS in Kopenhagen und Mitbegründer des neu gegründeten Freedom Rights Project.
Aaron Rhodes war früher Direktor der Internationalen Helsinki-Föderation für
Menschenrechte und ist Mitbegründer des Freedom Rights Project
FOREF Europa: Digitale Pressemappe (APA)
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