Home » Österreich » BRUENNER: Volksbefragung zum Bau des buddhistischen Tempels (Stupa) verfassungswidrig
#
IHR FORUM FÜR TOLERANZ UND MENSCHENRECHTE - Your forum for  tolerance and human rights
sitemap

Seite Durchsuchen:

Einloggen/Log-In:




Passwort vergessen? ¤ Mitglied?

Das Neueste:

FOREF Kommentar:

KOMMENTAR: Zur Berichterstattung anlässlich des Todes von Rev. San Myung Moon
Es ist mittlerweile journalistischer Standard geworden, relativ unkritisch und unsachlich mit dem Sektenbegriff umzugehen. Jüngstes Beispiel ist die Berichterstattung anlässlich des Todes von Rev. San Myung Moon, dem Gründer der Vereinigungskirche.

11.09.2012, 06:51 Read more...

AUFTRÄGE STATT MENSCHENRECHTE?
Als Hu Jintao, der chinesische Staatschef am 30.Oktober mit einer zweihundert Mann Delegation in Schwechat einflog, rollte man den roten Teppich aus. Am Tag danach beim Treffen mit den Regierungsspitzen wurde er durch ein riesiges Sicherheitsaufgebot sogar davor "beschützt", sich tibetische Flaggen ansehen zu müssenoder Schreie der friedlich demonstrierenden TibeterInnen, Falung Gong Mitglieder und anderer Aktivisten anzuhören. Diese wurden von der Polizei auf "Sicherheitsdistanz" - weit weg vom Parlament und der Hofburg, vor das Cafe Landmann und das Burgtheater ausgelagert.

27.11.2011, 10:41 Read more...

"Der ignorierte Exodus" FOREF Kommentar
Europäische Reaktionen auf die Anschläge in Alexandria und das tragische Schicksal der Christen im Nahen- & Mittleren Osten. Ein Kommentar von Thomas Schönberger

18.01.2011, 22:39 Read more...

Wer braucht die Bundesstelle für Sektenfragen?
Seit 1998 gibt es die Bundesstelle für Sektenfragen mit Sitz in Wien. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, Informationen über so genannte Sekten zu sammeln, zu dokumentieren und weiter zu leiten. Welcher Natur diese Informationen sind, ist unbekannt. Sind es öffentlich zugängliche Informationen aus den Medien, Berichte von so genannten Aussteigern oder Informationen von den so genannten Sekten selbst?

20.11.2010, 01:35 Read more...

Der Splitter im Auge des anderen
Vor dem 7. Mai 2009 galten die Zeugen Jehovas in Österreich als Sekte. Als solche wurden sie Jahrzehnte lang diffamiert und in zahlreichen Publikationen missinterpretiert und sogar als gefährlich eingestuft. Hat sich mit der Anerkennung etwas geändert?

10.07.2009, 01:19 Read more...


separate
print social bookmark

BRUENNER: Volksbefragung zum Bau des buddhistischen Tempels (Stupa) verfassungswidrig


BRÜNNER:
Volksbefragung zum Bau des
buddhistischen Tempels (Stupa) verfassungswidrig

Hetzpamphlet der Stupa-Gegner


Nach Volksbefragung: NEIN zum Stupa-Bau in Gföhl (NÖ)

Am 12. Februar wurde die Errichtung des geplanten buddhistischen Tempels bei einer Bürgerbefragung mit 67 Prozent der Stimmen abgelehnt. Der ÖVP-Bürgermeister Karl Simlinger, dem die Errichtung der Stupa als größter Sakralbau dieser Art in Europa ein Anliegen war, akzeptierte die Entscheidung der Bevölkerung. Bop Jon Sunim, buddhistischer Mönch und Mitinitiator des geplanten Baus sprach klare Worte in einem bemerkenswerten Standard Interview: "Dass sich die Gföhler schlussendlich gegen den Stupa entschieden haben, liegt an einer Hetzkampagne politischer und religiöser Gegner...!" Darunter ortete er auch Ewald Stadler und die Piusbruderschaft.

Christian BRÜNNER, Grazer Verfassungsrechtler und ehem. Präsident der Rektorenkonferenz übt scharfe Kritik an der Hetzkampagne und darauffolgenden Volksbefragung zum Bau des Stupa.

Das demagogische Pamphlet mit dem Aufruf zur Teilnahme an der Bürgerbefragung trug den Titel: Appell gegen den Bau der Buddhistischen Stupa "Buddhismus in Österreich - ein Wolf im Schafspelz". Herausgeber der Schrift ist der Verein "Österreichische Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum (TFP).

Als unterstützende Organisationen des besagten Pamphlets zeichneten

  • Mission Europa - Netzwerk Karl Martell
  • Wiener Akademikerbund
  • Institut Leo XIII
  • Christen Allianz
  • PRO VITA Bewegung für Menschenrecht auf Leben

Stellungnahme von Prof. Dr. Christian BRÜNNER:

  1. Das TFP Pamphlet an Gehässigkeit, Unterstellungen und Feindseligkeiten nicht zu überbieten.
    Intention der Hetzschrift ist offensichtlich Unfrieden in unserer Gesellschaft zu stiften.

  2. Dem Dalai Lama wird unterstellt, der diktatorische Herrscher der Welt zu sein. Diese Behauptung ist besonders boshaft, völlig aus der Luft gegriffen und entbehrt jeder Tatsache.
    Das Nobelpreiskomitee stattete den Dalai Lama im Jahr 1989 mit dem Friedensnobelpreis aus. Grund dafür war sein Einsatz für die Gewaltlose Befreiung Tibets. Der Mönch predigt bis zum heutigen Tag gegen Gewalt und für Versöhnung. Die Verfasser des Pamphlet wollen da wohl gescheiter sein als das renommierte Nobelpreiskomitee.

  3. Anschuldigungen strotzen vor Dummheit im Zusammenhang mit der Swastika (ein altes Kult-Symbol, welches von den Nazis pervertiert und missbraucht wurde).

    Eine Swastika (Sanskrit: svastika „Glücksbringer“) ist ein Kreuzsymbol mit abgewinkelten oder gebogenen Armen. Solche Symbole sind in zahlreichen Formen seit etwa 6000 Jahren in Europa und Asien, seltener auch in Afrika und Mittelamerika nachgewiesen.Die nach links abgewinkelte Swastika ist im tibetischen Buddhismus ein Symbol für Festigkeit, Ausdauer und Beständigkeit.

    Die Nationalsozialisten übernahmen ein auf der Spitze stehendes, nach rechts gewinkeltes Hakenkreuz als Symbol einer angeblichen arischen Rasse und machten es 1920 zum Parteizeichen der NSDAP und 1935 zum zentralen Bestandteil der Flagge des Deutschen Reiches.

  4. Dem Buddhismus wird Pädophile unterstellt. Das ist eine weitere gemeine Anschuldigung.
    Nichts in der Lehre und Praxis des Buddhismus bietet Anhaltspunkte zur Pädophile. Die Autoren der Hetzschrift wollen offensichtlich die diesbezüglichen Ängste in der Bevölkerung - diese wurden durch die zahlreichen Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche und in Jugendheimen ausgelöst - für ihren Zweck instrumentalisieren.

  5. Die Weigerung eine buddhistische Kultstätte zuzulassen verletzt das Grundrecht der Religionsfreiheit, wie es in der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich im  Verfassungsrang steht, verankert ist. Zu diesem Grundrecht gehört auch das Recht eine buddhistische Kultstätte samt Kloster zu errichten.

  6. Die Volksbefragung in Gföhl ist ein Missbrauch eines direktdemokratischen Instruments.
    Auch durch ein solches Instrument darf in Grundrechte keinesfalls eingegriffen werden.


Anmerkung der Redaktion:

Prof. Dr. Christian BRÜNNER ist Vorsitzender des Menschenrechtsvereins FOREF Europa (Forum Religionsfreihet Europa).
E-Mail:
christian.bruenner@uni-graz.at

Wichtige Links zum Thema:


FOREF Europa: Digitale Pressemappe (APA)

 

Write a comment

  • Required fields are marked with *.

If you have trouble reading the code, click on the code itself to generate a new random code.
 
Staf
Posts: 3
Comment
DIPdGyiL
Reply #2 on : Mon March 26, 2012, 05:14:55
Pedant / Bin schon in freudiger Erwartung wann kommt denn eseidr Scheidf-Fragebogen endlich? Ich male mir schon seit Tagen aus, wie ich den in russisch-tfcrkisch-deutsch mit lauter Schreibfehlern ausffclle. Die Kaffe-Flecken dfcrfen natfcrlich auch nicht fehlen. Aber als Krf6nung werde ich den Wisch kurz vorm Abschicken als Verpackung ffcr paar Rollmf6pse ausprobieren. Das wird ein Fest
Brewer35Amalia
Posts: 3
Comment
Re:
Reply #1 on : Mon March 19, 2012, 08:57:10
Make your life time more simple get the <a href="http://goodfinance-blog.com">loan</a> and everything you require.


Frozen Yogurt Wien
Go to topGo to bottom