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PRESSEMITTEILUNG: 13.12.2001
SCIENTOLOGY
GEWINNT VOR VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
NACH VERFASSUNGSSCHUTZ-SKANDALEN STOPPEN RICHTER ANWERBUNG
UND AUSSPÄHUNG DURCH BEZAHLTE SPITZEL
(BERLIN/MÜNCHEN) In der Auseinandersetzung um Praktiken des
früheren Berliner Landesamts für Verfassungsschutz - die in den letzten Jahren
wiederholt bundesweit für Schlagzeilen sorgten - hat die Scientology Kirche Berlin e.V.
nach drei Jahren jetzt einen bedeutenden rechtlichen Erfolg errungen.
In einem am Donnerstag verkündeten Urteil untersagte das Verwaltungsgericht Berlin dem im
Innensenat angesiedelten Verfassungsschutz weiter durch die Anwerbung und Ausspähung mit
bezahlten Spitzeln gegen Scientology vorzugehen. Helmuth Blöbaum, Präsident der
Scientology Kirche Deutschland e.V. (Sitz
München) begrüßte das Urteil als "wichtigen Schritt zur Stärkung demokratischer
Grundrechte in unserem Land. Unsere Mitglieder sind jetzt vor Ausspitzelung und
`Judaslohn-Angeboten` sicher.
Die Verfassungsschutz-Beobachtung diente von Anfang nur
Diskriminierungszwecken und das Urteil ist ein Meilenstein, um sie zu beenden. Der heutige
Richterspruch sollte aber auch allen Beteiligten zeigen, wie wichtig ein Dialog ist, um
Vorurteile und falsche Vorstellungen auszuräumen."
Die im Juli 1998 eingereichte Klage ist bisher in Deutschland einmalig in ihrer Art. Die
Scientologen warfen in ihrer Klage den Verfassungsschützern eklatante
Grundrechtsverletzungen vor.
Hintergrund des Verfahrens war die von einem Anonymus behauptete
Scientology-Mitgliedschaft des leitenden Berliner Polizeibeamten Otto D., die vom Berliner
Landesamt für Verfassungsschutz Ende März 98 unter Hinweis auf "geheimdienstliche
Mittel" in einem einzeiligen "Behördenzeugnis" bestätigt wurde.
Quelle war nach Presseberichten ein geheimnisvoller V-Mann, der in die Berliner
Scientology Kirche eingeschleust worden war und später als höchst dubioser
Ex-Stasi-Spitzel enttarnt wurde. Weitere skandalöse Praktiken von
Verfassungsschutzagenten kamen ans Licht, als sie versuchten, einen Teilzeitmitarbeiter
der Berliner Scientology Kirche als informationellen Mitarbeiter anzuwerben und ihm 5.300
Mark in bar unter anderem für Beweise über eine Scientology-Mitgliedschaft des
Polizeidirektors Otto D. übergaben. Letztlich führten die Skandale zur Auflösung des
Berliner Landesamts für Verfassungsschutz als eigenständige Behörde.
In der Klage beantragten die Münchner Anwälte der Scientologen:
"Das beklagte Land hat es zu unterlassen, Mitarbeiter oder Mitglieder des Klägers
durch die Gewährung oder das Versprechen von Geldzahlungen oder sonstigen
vermögenswerten Vorteilen zu bestimmen, Daten oder Informationen betreffend den Kläger
und/oder seine Mitglieder im Verfügungsbereich des Klägers auszuspähen und zu sammeln
und dem beklagten Land zu übergeben oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen."
Mit der Klage wurde juristisches Neuland betreten. Die Verfassungsschützer gerieten damit
unvermittelt selbst ins Visier einer richterlichen Überprüfung rechtsstaatlich
bedenklicher Praktiken. In der Klagebegründung ging es den Scientology-Anwälten um ganz
wesentliche Grundrechte, die durch das Anwerben
von bezahlten Spitzeln gefährdet würden. Wie weit gehen hier die Befugnisse der
Geheimdienstler in einem demokratischen Rechtsstaat?
Weiter argumentierten die Anwälte: Eine Beobachtung von Scientology falle nicht in den
Aufgabenbereich des Landesamtes für Verfassungsschutz, da das
Landesverfassungsschutzgesetz grundsätzlich keine Möglichkeit einer Beobachtung
religiöser Gemeinschaften eröffne und Scientology auch keine "politischen
Bestrebungen" verfolge.
Besonders eingehend wurde in der Klagebegründung die Anwerbung von bezahlten Spitzeln,
sogenannten V-Männern, durch Verfassungsschutzbehörden aufs Korn genommen.
"Nachrichtendienstliche Mittel dürfen nur im Rahmen der geltenden Rechtsordnung
angewandt werden." Durch bezahlte Spitzel würden aber vielfach strafrechtliche
Grenzen gesprengt, da V-Männer zum Hausfriedensbruch, Ausspähen von Daten, Diebstahl,
Unterschlagung und Betrug auf der Basis eines Erfolgshonorars animiert würden.
Verfassungsschutzämter würden so ihnen gesetzlich strikt untersagte polizeiliche
Aufgaben unkontrollierten Leuten übertragen.
Diese würden dann sozusagen "private
Hausdurchsuchungen" durchführen und Menschen durch ungezügeltes Ausspähen
persönlicher Daten ihrer informationellen Selbstbestimmung berauben und dann staatlichen
Diskriminierungsmaßnahmen aussetzen.
"In der Klage", so ein Scientology-Sprecher, "ging es nicht um graue
Theorie und juristische Spiegelfechterei. Der Fall des Berliner Polizeidirektors Otto D.
und die Verfassungsschutz-Anwerbeversuche und -Zahlungen an ein Scientology-Mitglied zur
nachträglichen Beweisbeschaffung belegten mit geradezu erschreckender Realität, daß
hier Grundrechte auf dem Spiel stehen. Diese Rechte konnten wir mit Hilfe des Gerichts und
im Interesse demokratischer Grundsätze schützen. Hier ging es nicht um Terrorismusjagd,
der Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit für staatliches Handeln wurde eklatant
verletzt."
Für den Inhalt und weitere Informationen: Georg Stoffel
Telefon (0049) 89/27 81 77
32/3 Fax 0049)89/27 81 88 40