Vorbild mit Kopftuch
Ein Kommentar von Parvin Sadigh
Lehrerinnen darf das Kopftuch nicht per se verboten werden, hat Karlsruhe entschieden. Richtig so – solange Staat und Religion in Deutschland nicht strikt getrennt sind.
KARLSRUHE, 13.03.2015 (ZEIT) – Nach vielen erfolglosen Klagen dürfen muslimische Lehrerinnen nun doch ein Kopftuch in der Schule tragen. Das ist richtig – denn in Deutschland sind Staat und Religion nicht konsequent getrennt. Der Staat zieht Kirchensteuer ein, Schulen erteilen in vielen Bundesländern bekennenden Religionsunterricht, katholischen, evangelischen – und inzwischen auch muslimischen. Und so grätscht die Religionsfreiheit immer wieder auch in staatliche Institutionen hinein. Das kann man für falsch halten. Solange es aber so ist, ist es absurd, dass Lehrerinnen nicht zeigen dürfen, woran sie glauben. Ihre Schülerinnen tun es schließlich auch.