Gründungsstaaten einig: Klares Bekenntnis zur Religionsfreiheit nötig
Abdullah-Zentrum / Bild: (c) Stanislav Jenis
DiePresse.com) – Im Ringen um eine Reform des umstrittenen Abdullah-Zentrums in Wien (KAICIID) ist bei einer Sitzung den Gründungsstaaten Spanien, Saudiarabien, Österreich sowie des Vatikans – mit Beobachterstatus – eine Einigung zur Neuaufstellung erzielt worden. Das gab Außenamts-Sprecher Martin Weiss am Freitagnachmittag bekannt. “Nach mehreren Verhandlungsrunden wurde im Einvernehmen mit den Religionsvertretern und den Vertragsparteien ein Maßnahmenplan zur Zukunft des Dialogzentrums verabschiedet. Damit wird ein erster Schritt gesetzt”, sagte Weiss.
Hintergrund des Treffens war, dass das Zentrum seit seiner Gründung Ende 2012 kritisiert wird. Es handele sich bei der Einrichtung um den Versuch des Financiers, Riad, sein ramponiertes Image hinsichtlich der Menschenrechtslage in Saudiarabien aufzupolieren, wird beanstandet. Wegen der Auspeitschung des religionskritischen Bloggers Raif Badawi sind auch die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP auf Distanz zum KAICIID gegangen. In den Schlagzeilen war das Zentrum auch wegen Äußerungen seiner mittlerweile zurückgetretenen Vizechefin, Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP), zur Todesstrafe in Saudiarabien.
Das Kanzleramt äußerte sich am Freitag zurückhaltend zu der Einigung. “Das ist ein erster Schritt, ein Versuch zur Neuausrichtung des Zentrums. In den nächsten Monaten werden wir sehr genau beobachten, ob den Worten auch Taten folgen”, sagte ein Sprecher der Kanzleramtsministers.
Eckpunkte der Neuaufstellung
Erweiterung um neue Mitglieder und Finanzierung
- Einigung auf eine proaktive Erweiterungsstrategie zur Aufnahme neuer Mitgliedstaaten mit Blick auf eine geografische, religiöse und kulturelle Ausgewogenheit.
- Das vertragliche Prinzip, dass die Mitgliedstaaten freiwillige Beiträge leisten, bleibt aufrecht und gilt daher auch bei künftigen Erweiterungen um neue Mitglieder.
Verankerung von Religionsfreiheit und Menschenrechten in der Arbeit des Zentrums
- Klarstellung, dass Menschenrechte und Religionsfreiheit Teil des Mandats des Zentrums sind.
- Das Personal des Zentrums wird auf Mitarbeiterebene durch einen eigenen Experten für die Bereiche Dialog, Menschenrechte und Religionsfreiheit verstärkt.
- Stärkere Fokussierung des Arbeitsprogramms des Zentrums durch spezifische Aktivitäten im Bereich Menschenrechte/Religionsdialog – auch durch eine engere Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsorganisationen.
Neue Kommunikationspolitik
- Neuaufstellung der Kommunikationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit des Zentrums gegenüber nationalen und internationalen (auch sozialen) Medien.
- Festlegung, dass das Direktorium der Religionsvertreter Erklärungen zu Angelegenheiten, die einen Bezug zu Menschenrechten und der Religionsfreiheit sowie eine Verbindung zu interreligiösem Dialog aufweisen, abgeben wird.
- Festlegung, dass das Zentrum stärker auf die österreichischen Religionsgesellschaften, Zivilgesellschaft und Medien zugehen soll. Gemeinsame Veranstaltungen sollen auch mit österreichischen Universitäten und Schulen erfolgen.
Internationale Kooperationen
- Öffnung des Zentrums durch gezielte Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen (EU, UNESCO), insbes. auch mit jenen in Wien (z.B. OSZE und UNODC).
- Das Zentrum wird einen Beobachterstatus bei der UNO-Generalversammlung anstreben.
Quelle: Die Presse